Gut abgesichert:

2 Jahre gesetzliche Gewährleistung

Ist ein Produkt mangelhaft, sind wir dein Ansprechpartner. Du hast im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung Anspruch auf eine kostenlose Reparatur oder Ersatzlieferung.

Hier findest du die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen zu deinen Gewährleistungsrechten.

Gewährleistung & 25 Jahre Rahmengarantie

Mit einem AIRTRACKS Fahrrad bist du langfristig abgesichert: Für neue Produkte gelten deine gesetzlichen Mängelrechte. Zusätzlich bieten wir dem Erstkäufer eines neuen AIRTRACKS Fahrrads eine freiwillige Garantie von 25 Jahren auf den Rahmen. Hier erklären wir dir den Unterschied und was im Garantiefall passiert.

1. Gesetzliche Gewährleistung

Bei einem Kauf als Verbraucher hast du gegenüber dem Verkäufer gesetzliche Rechte, wenn die Ware bei Übergabe mangelhaft ist. Bei neuen Waren verjähren Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre nach der Übergabe. Diese Rechte gelten für alle bei uns gekauften Produktgruppen, auch für Fahrräder und deren Bauteile.

Zeigt sich ein Mangel innerhalb des ersten Jahres nach Übergabe, wird grundsätzlich vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag. Danach kann es erforderlich sein, dass du nachweist, dass die Ursache des Mangels schon bei Übergabe vorhanden war.

Liegt ein Sachmangel vor, kannst du nach den gesetzlichen Regeln zunächst eine kostenlose Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kommen auch Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz in Betracht. Für Fragen und Reklamationen erreichst du uns unter vertrieb@airtracks.de oder telefonisch unter +49 30 21963732.

Normaler, durch Gebrauch entstehender Verschleiß ist kein Sachmangel. Ein Verschleißteil ist aber nicht pauschal von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen: War es bereits bei Übergabe mangelhaft, können gesetzliche Mängelrechte bestehen. Für gebrauchte Waren und Käufe durch Unternehmer gelten gegebenenfalls abweichende gesetzliche beziehungsweise wirksam vereinbarte Regeln; Einzelheiten stehen in unseren AGB.

2. Freiwillige 25-jährige Rahmengarantie

Für den Erstkäufer eines neuen Fahrrads der Marke AIRTRACKS, einschließlich E-Bikes, übernehmen wir zusätzlich eine freiwillige Garantie von 25 Jahren ab Kaufdatum auf den Fahrradrahmen. Die Garantie gilt in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie endet, wenn das Fahrrad weiterverkauft wird. Ein gewerblicher Einsatz des Fahrrads ist nicht von dieser Garantie umfasst.

Die Rahmengarantie bezieht sich auf den Rahmen, nicht auf die übrigen Komponenten wie Motor, Akku, Schaltung oder Bremsen. Für einzelne Komponenten können eigene Garantien der jeweiligen Hersteller gelten; die zugehörigen Unterlagen liegen gegebenenfalls den Fahrzeugdokumenten bei.

Ein Garantiefall liegt vor, wenn der Rahmen während der Garantiezeit aufgrund eines Material- oder Verarbeitungsfehlers nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden kann. Wir beseitigen den Mangel am Rahmen oder stellen einen identischen oder technisch gleichwertigen Ersatzrahmen bereit. Ein Anspruch auf die ursprüngliche Farbe, Oberflächenbeschichtung oder das ursprüngliche Dekor besteht dabei nicht. Die Garantie umfasst den Rahmen; sie ist keine Garantie für das gesamte Fahrrad oder seine übrigen Bauteile.

Die für die Nacherfüllung im Garantiefall erforderlichen Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir. Das gilt auch für technisch erforderliche Anpassungen, damit ein Ersatzrahmen mit den vorhandenen Komponenten verwendet werden kann. Nicht umfasst sind unabhängig vom Rahmenschaden gewünschte Umbauten oder Verbesserungen.

Ist kein geeigneter Ersatzrahmen mehr verfügbar, prüfen wir zunächst eine Reparatur des Rahmens. Ist auch diese nicht möglich, bieten wir eine Gutschrift des Zeitwerts des betroffenen Fahrrads an. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Kaufpreis, Alter, Zustand und Laufleistung und erläutern dir die Berechnung. Deine gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.

Schäden, die durch einen Unfall, unsachgemäße Nutzung, Überlastung, Umbauten oder unterlassene vorgeschriebene Wartung verursacht wurden, sind von der Rahmengarantie nicht umfasst. Dies gilt nur, soweit der jeweilige Umstand für den Rahmenschaden ursächlich war. Maßgeblich für die bestimmungsgemäße Nutzung sind die Betriebsanleitung und das dort angegebene zulässige Gesamtgewicht. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben davon unberührt.

So meldest du einen Garantiefall

  1. Schreibe uns an vertrieb@airtracks.de. Du kannst den Fall auch über den Fachhändler melden, bei dem du das Fahrrad gekauft hast.
  2. Beschreibe den Rahmenschaden und sende uns Fotos sowie einen Kaufnachweis. Wenn vorhanden, füge die Rahmennummer und relevante Wartungsnachweise hinzu.
  3. Wir besprechen mit dir die Prüfung und die weitere Abwicklung. Bitte versende das Fahrrad oder den Rahmen erst nach unserer Rückmeldung.

Garantiegeber:
AIRTRACKS Sport – Markov und Radev GbR
Holzhauser Str. 180
13509 Berlin
Deutschland
E-Mail: vertrieb@airtracks.de

Deine gesetzlichen Rechte bleiben bestehen: Die gesetzlichen Rechte bei Mängeln stehen dir gegenüber dem Verkäufer unentgeltlich zu. Diese freiwillige Garantie schränkt sie nicht ein. Du kannst gesetzliche Mängelrechte unabhängig davon geltend machen, ob ein Garantiefall vorliegt.

3. Was bedeutet normaler Verschleiß beim Fahrrad?

Einige Bauteile nutzen sich bei normalem Gebrauch ab und sollten regelmäßig geprüft oder ersetzt werden. Dazu gehören beispielsweise Kette, Ritzel, Bremsbeläge, Bremsscheiben, Reifen, Schläuche, Lager, Griffe und Sattel. Typische Anzeichen sind schwache Bremswirkung, eine rutschende Kette, abgefahrenes Reifenprofil oder ungewöhnliches Spiel und Geräusche.

Die regelmäßige Kontrolle erhöht die Sicherheit und hilft dir, dein Fahrrad lange zu nutzen. Der normale Verschleiß dieser Teile ist weder ein Sachmangel noch von der Rahmengarantie erfasst. Besteht dagegen ein Mangel bereits bei Übergabe, bleiben deine gesetzlichen Rechte erhalten.